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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die
Cards for Art-Edition
1. Auftrag
1.1. Auftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist
der Vertrag über Herstellung und Verbreitung von Künstlerkarten durch
DINAMIX. Die Geschäftsbedingungen der Agentur, der schriftliche Auftrag
und der jeweils gültige Preis sind für den Auftrag maßgebend. Der Auftrag
wird schriftlich erteilt und durch die Unterschrift des Künstlers/der
Künstlerin rechtsverbindlich.
1.2. Die Agentur behält sich das Recht vor, einen Auftrag ohne
Angabe von Gründen abzulehnen.
2. Gestaltung
2.1. Alle Kunstkarten werden mit dem CityCards-Logo, der CityCards-Impressumszeile
und ggf. mit einer Identifikationsnummer versehen.
3. Nutzungsrechte
3.1. Die Agentur erhält für die verwendeten Entwürfe des Künstlers/der
Künstlerin das Nutzungsrecht für die Verwendung als Gratispostkarte und
die Veröffentlichung im Internet. Es werden keine Eigentumsrechte übertragen.
3.2. Die vom Künstler/von der Künstlerin überlassenen Vorlagen
werden von der Agentur unter der Voraussetzung verwendet, daß er/sie zu
deren Verwendung berechtigt ist.
4. Haftung
4.1. Texte werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen. Entwürfe,
Reinausführungen oder Werkzeichnungen werden bestmöglich umgesetzt. Die
Agentur haftet für mangelhaft ausgeführte Aufträge nicht.
5. Auftragsabwicklung
5.1. Druck und Verteilung der Karten im Rahmen freier Plätze in
den CityCards Displays.
5.2. Der Künstler/die Künstlerin erhält die gelieferte Vorlage
nach der Produktion der Karten baldmöglichst zurück, ein Anspruch auf
Überlassung der von DINAMIX erstellten Lithos und Filme besteht nicht.
5.3. Die Agentur übernimmt eine Garantie für die Verteilung der
kompletten Auflage der Künstlerkarten, nicht jedoch für die Verteilung
an allen Standorten des CityCards-Netzes oder an einem bestimmten Termin.
6. Zahlung
6.1. Die Rechnung ist sofort nach Abwicklung des ersten Druckes
ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug kann die Agentur die Abwicklung
des Auftrags zurückstellen oder ganz ablehnen.
7. Sonstiges
7.1. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam
sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.
7.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
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